Urkunde
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Urkunde (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, f [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Urkunde | die Urkunden |
| Genitiv | der Urkunde | der Urkunden |
| Dativ | der Urkunde | den Urkunden |
| Akkusativ | die Urkunde | die Urkunden |
Worttrennung:
- Ur·kun·de, Plural: Ur·kun·den
Aussprache:
- IPA: [ˈuːɐ̯kʊndə], Plural: [ˈuːɐ̯kʊndn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Schriftstück, das etwas beglaubigt oder bestätigt;
- Juristische Definition der echten Urkunde: verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist und ihren Aussteller erkennen lässt
Oberbegriffe:
- [1] Dokument, Schriftstück
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] Ich bekomme eine Urkunde für die Teilnahme an der Sportveranstaltung.
- [1] Dies ist die Gründungsurkunde des Dorfes.
- [1] Eine vollstreckbare Urkunde muss vor einem deutschen Gericht oder Notar innerhalb deren Zuständigkeit in der vorgeschriebenen Form aufgenommen werden und eine bestimmte Leistung (Zahlung einer Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge vertretbarer Sachen oder Wertpapiere) zum Gegenstand haben.
Wortbildungen:
Übersetzungen [Bearbeiten]
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