Umweltrecht

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[Bearbeiten] Umweltrecht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Umweltrecht
Genitiv des Umweltrechts
Dativ dem Umweltrecht
Akkusativ das Umweltrecht

Worttrennung:

Um·welt·recht, kein Plural

Bedeutungen:

[1] Sammelbezeichnung für alle Rechtsnormen, die den Umgang mit der nichtmenschlichen Umwelt regeln

Oberbegriffe:

[1] Recht

Unterbegriffe:

[1] Gewässerschutzrecht, Immissionschutzrecht, Naturschutzrecht, Tierschutzrecht, Umweltstrafrecht

Beispiele:

[1] Das deutsche Umweltrecht ist sehr umfassend.

Abgeleitete Begriffe:

[1] umweltrechtlich

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Umweltrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonUmweltrecht
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