Totenschein
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[Bearbeiten] Totenschein (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Totenschein | die Totenscheine |
| Genitiv | des Totenscheins des Totenscheines |
der Totenscheine |
| Dativ | dem Totenschein | den Totenscheinen |
| Akkusativ | den Totenschein | die Totenscheine |
Worttrennung:
- To·ten·schein, Plural: To·ten·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈtoːtn̩ʃaɪ̯n], [ˈtoːtənʃaɪ̯n], Plural: [ˈtoːtn̩ʃaɪ̯nə], [ˈtoːtənʃaɪ̯nə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Medizin: eine durch einen Arzt ausgestellte Bescheinigung über den Tod einer Person, in der auch die Todesursache angegeben wird
Herkunft:
Synonyme:
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Sterbeurkunde
Beispiele:
- [1] Der Arzt stellt den Totenschein sofort nach der Leichenschau aus.
- [1] „Fehlen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, und bestehen Zweifel an einem natürlichen Tod, so muß auf dem Totenschein vermerkt werden, daß die Todesart nicht aufgeklärt ist.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Totenschein“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Totenschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Totenschein“
- [1] canoo.net „Totenschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Totenschein“
Quellen:
- ↑ C. Hädrich und Annelies Klein: Neuregelung der ärztlichen Leichenschau in Thüringen. Landesärztekammer Thüringen, abgerufen am 25. Februar 2011.