Totenschein

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[Bearbeiten] Totenschein (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Totenschein die Totenscheine
Genitiv des Totenscheins
des Totenscheines
der Totenscheine
Dativ dem Totenschein den Totenscheinen
Akkusativ den Totenschein die Totenscheine

Worttrennung:

To·ten·schein, Plural: To·ten·schei·ne

Aussprache:

IPA: [ˈtoːtn̩ʃaɪ̯n], [ˈtoːtənʃaɪ̯n], Plural: [ˈtoːtn̩ʃaɪ̯nə], [ˈtoːtənʃaɪ̯nə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Medizin: eine durch einen Arzt ausgestellte Bescheinigung über den Tod einer Person, in der auch die Todesursache angegeben wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven der Tote und Schein und dem Fugenelement -n

Synonyme:

[1] Todesbescheinigung Leichenschauschein

Sinnverwandte Wörter:

[1] Sterbeurkunde

Beispiele:

[1] Der Arzt stellt den Totenschein sofort nach der Leichenschau aus.
[1] „Fehlen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod, und bestehen Zweifel an einem natürlichen Tod, so muß auf dem Totenschein vermerkt werden, daß die Todesart nicht aufgeklärt ist.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Totenschein
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Totenschein
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Totenschein
[1] canoo.net „Totenschein
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonTotenschein

Quellen:

  1. C. Hädrich und Annelies Klein: Neuregelung der ärztlichen Leichenschau in Thüringen. Landesärztekammer Thüringen, abgerufen am 25. Februar 2011.
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