Testierfreiheit

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Testierfreiheit (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Testierfreiheit
Genitiv der Testierfreiheit
Dativ der Testierfreiheit
Akkusativ die Testierfreiheit

Worttrennung:

Tes·tier·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: []
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Testierfreiheit (Info)

Bedeutungen:

[1] Erbrecht: Möglichkeit, in den der Privatautonomie gesetzten Grenzen (Pflichtteilsrecht sowie die allgemein für Rechtsgeschäfte geltenden Verbote von Sittenwidrigkeit und Verstößen gegen Verbotsgesetze) durch Verfügung von Todes wegen über das eigene Vermögen zu verfügen, um so von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen

Herkunft:

zusammengesetzt aus testieren und Freiheit

Beispiele:

[1] Die Testierfreiheit ist ein Ausfluss der Privatautonomie und ist grundrechtlich in Art. 14 GG abgesichert.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Testierfreiheit