Tarifflucht
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[Bearbeiten] Tarifflucht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Tarifflucht |
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| Genitiv | der Tarifflucht |
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| Dativ | der Tarifflucht |
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| Akkusativ | die Tarifflucht |
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Worttrennung:
- Ta·rif·flucht, kein Plural
Bedeutungen:
- [1] Versuch eines Arbeitgebers, einen Tarifvertrag zu unterlaufen und so Löhne und Gehälter zu bezahlen, die niedriger als die tariflich vereinbarten sind
Beispiele:
- [1] Laut einer Liste des Deutschen-Journalisten-Verbandes (DJV) begeht der Verlag der NWZ Tarifflucht dadurch, dass er Leiharbeitnehmer beschäftigt statt Mitarbeiter festanzustellen.[1]
- [1] Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat die Tarifflucht erschwert und den gesetzlichen Druck auf die Tarifparteien bekräftigt, sich auf neue Tarifverträge zu einigen.[2]
- [1] Die herkömmliche Trennung innerhalb des deutschen Tarifsystems zwischen beiden Arenen stellt sich zunehmend als funktionales Hindernis dar, dem die Arbeitgeberseite mit Tarifflucht und sogar Tarifbruch entgegnet.[3]
- [1] Für den HDE ein Argument, die Tarifabschlüsse in einem gemäßigten Rahmen zu halten. Nur so ließe sich die Tarifflucht und die zunehmende Leiharbeit im Einzelhandel eindämmen.[4]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Tarifflucht“
Quellen:
- ↑ Wikipedia: Nordwest-Zeitung (Liste der Autoren)
- ↑ „Gekündigte Tarifverträge gelten unbefristet weiter“ (123recht.net, abgerufen am 24. 02. 2010)
- ↑ Peter Imbusch: Friedens- und Konfliktforschung: Eine Einführung. 4. Auflage. VS Verlag, 2006[1]
- ↑ ZEIT: Lautloser Arbeitskampf