Takelung

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[Bearbeiten] Takelung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Takelung
Genitiv der Takelung
Dativ der Takelung
Akkusativ die Takelung

Anmerkung zu Takelung ≠ Takelage:

Während der Begriff 'Takelung' die Art der Bestückung eines Segelfahrzeugs umfasst, bezeichnet der Begriff 'Takelage' das stehende Gut eines Schiffes.

Worttrennung:

Ta·ke·lung, Plural:

Bedeutungen:

[1] Art, wie ein Segelfahrzeug mit Masten und Segeln bestückt ist

Beispiele:

[1] Die Takelung einer Bark umfasste ursprünglich drei, bei späteren Schiffen auch vier bis fünf Masten, bei der an den vorderen Masten Rahsegel, am letzten Mast hingegen Gaffelsegel angebracht sind.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Takelung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Takelung
[1] canoo.net „Takelung
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