Superädifikat

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Superädifikat (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Superädifikat die Superädifikate
Genitiv des Superädifikats
des Superädifikates
der Superädifikate
Dativ dem Superädifikat
dem Superädifikate
den Superädifikaten
Akkusativ das Superädifikat die Superädifikate

Worttrennung:

Su·per·ädi·fi·kat Plural: Su·per·ädi·fi·ka·te

Aussprache:

IPA: [ˌzupɐʔɛdifiˈkaːt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Superädifikat (Österreich) (Info)
Reime: -aːt

Bedeutungen:

[1] Gebäude, das auf einem Grundstück steht, welches nicht dem Gebäudeeigentümer gehört

Oberbegriffe:

[1] Gebäude

Beispiele:

[1] Gartenhäuser in Kleingartenanlagen werden oft als Superädifikat errichtet.
[1] „Ein Superädifikat, geregelt in den Paragrafen 297 und 435 des ABGB, ist ein Bauwerk auf fremdem Grund, das dort ohne Belassungsabsicht errichtet wurde.“[1]
[1] „Das Gebäude steht auf einem Grund der Stadt Wien, bei dem es sich nach Auskunft des Bauressorts um ein Superädifikat handelt, also ein Bauwerk, das auf einem fremden Grund errichtet wurde.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Superädifikat
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Superädifikat
[1] Duden online „Superädifikat

Quellen:

  1. Neuer Anlauf zur Reform des Baurechtsgesetzes. Abgerufen am 19. Februar 2018.
  2. Was macht ein Ministaat mitten im Prater? Abgerufen am 19. Februar 2018.