Standesamt

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[Bearbeiten] Standesamt (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Standesamt die Standesämter
Genitiv des Standesamts
des Standesamtes
der Standesämter
Dativ dem Standesamt
dem Standesamte
den Standesämtern
Akkusativ das Standesamt die Standesämter

Worttrennung:

Stan·des·amt, Plural: Stan·des·äm·ter

Aussprache:

IPA: [ˈʃtandəsʔamt], Plural: [ˈʃtandəsʔɛmtɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Behörde, bei der staatlich vorgeschriebene Daten oder Handlungen, die den Personenstand betreffen, durch einen Standesbeamten vorgenommen bzw. registriert werden.

Herkunft:

Determinationskompositum aus Stand + Amt

Gegenwörter:

[1] Jugendamt, Ordnungsamt, Straßenbauamt und viele andere mehr

Oberbegriffe:

[1] Behörde

Beispiele:

[1] Auf dem Standesamt kann man staatlich heiraten oder die Geburt bzw. den Tod einer Person registrieren lassen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Standesamt
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standesamt
[1] canoo.net „Standesamt
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStandesamt

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