Staatsoberhaupt
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Staatsoberhaupt (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, n [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Staatsoberhaupt | die Staatsoberhäupter |
| Genitiv | des Staatsoberhaupts des Staatsoberhauptes |
der Staatsoberhäupter |
| Dativ | dem Staatsoberhaupt | den Staatsoberhäuptern |
| Akkusativ | das Staatsoberhaupt | die Staatsoberhäupter |
Worttrennung:
- Staats·ober·haupt, Plural: Staats·ober·häup·ter
Bedeutungen:
- [1] Person, die an der Spitze eines Staates steht
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Staat und Oberhaupt mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Die Ermittler hätten für ihre Durchsuchung "mehrere Stunden" benötigt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Sie beschlagnahmten Unterlagen und Computerdateien. Das Staatsoberhaupt sprach zu der Zeit vor dem Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.“[1]
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Staatsoberhaupt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatsoberhaupt“
- [1] canoo.net „Staatsoberhaupt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Staatsoberhaupt“
- [1] The Free Dictionary „Staatsoberhaupt“
Quellen:
- ↑ Torsten Krauel: Razzia in Wulffs Präsidialamt. SPD – "Es reicht". In: Welt Online. 29. Januar 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 26. Februar 2012).