Staatseigentum

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[Bearbeiten] Staatseigentum (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Staatseigentum
Genitiv des Staatseigentums
Dativ dem Staatseigentum
Akkusativ das Staatseigentum

Worttrennung:

Staats·ei·gen·tum, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtaːʦˌʔaɪɡntuːm]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Staatseigentum (österreichisch) (Info)

Bedeutungen:

[1] Eigentum eines Staates

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Staat und Eigentum mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Staatsbesitz

Gegenwörter:

[1] Privateigentum

Oberbegriffe:

[1] Eigentum

Beispiele:

[1] Durch die Verstaatlichung wurde die Bank zum Staatseigentum.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Staatseigentum“, Seite 1012.
[1] Duden online „Staatseigentum
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Staatseigentum
[1] canoo.net „Staatseigentum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonStaatseigentum
[1] The Free Dictionary „Staatseigentum
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