Sprachpolizei

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Sprachpolizei (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Sprachpolizei
Genitiv der Sprachpolizei
Dativ der Sprachpolizei
Akkusativ die Sprachpolizei

Worttrennung:

Sprach·po·li·zei, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃpʁaːxpoliˌt͡saɪ̯]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sprachpolizei (Info)

Bedeutungen:

[1] Polizei oder eine andere bemächtigte oder selbsternannte Institution, um bestimmte Sprachnormen durchzusetzen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Wortes Sprache und Polizei

Oberbegriffe:

[1] Polizei

Beispiele:

[1] „Die Gesellschaft braucht weder Sprachgesetze noch eine Sprachpolizei, aber sie hat Anspruch auf Rat von Fachleuten.“[1]
[1] „Wir brauchen kein Sprachschutzgesetz und keine Sprachpolizei.[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sprachpolizei
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Sprachpolizei
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSprachpolizei

Quellen:

  1. Jochen A. Bär, Thomas Niehr: Alternativen zum Elfenbeinturm. Die Linguistik will stärker in die Öffentlichkeit hineinwirken. In: Sprachreport. Nummer Heft 1-2, 2013, Seite 2–5, Zitat Seite 4.
  2. Bildung stärken statt Sprachpolizei aufbauen! In: Die Welt. 11. Februar 2001, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. August 2013).