Sondereigentum

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Sondereigentum (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Sondereigentum die Sondereigentume
Genitiv des Sondereigentums der Sondereigentume
Dativ dem Sondereigentum den Sondereigentumen
Akkusativ das Sondereigentum die Sondereigentume

Worttrennung:

Son·der·ei·gen·tum, Plural: Son·der·ei·gen·tu·me

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐˌʔaɪ̯ɡn̩tuːm]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Sondereigentum (Info)

Bedeutungen:

[1] dasjenige Eigentum, das einem Mitbesitzer einer Immobilie alleine gehört

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und Eigentum

Sinnverwandte Wörter:

[1] Alleineigentum, Privateigentum

Gegenwörter:

[1] Gemeinschaftseigentum

Oberbegriffe:

[1] Wohnungseigentum

Beispiele:

[1] Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert.
[1] Nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz ein Sondereigentum ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung.
[1] Sondereigentum muss auf eigene Kosten instand gehalten werden.
[1] „Ein unselbständiger Bestandteil einer Liegenschaft, an dem kein Sondereigentum möglich ist, kann nur dann vorliegen, wenn die Sache entweder überhaupt nicht oder nur unter so schweren Beschädigungen oder Kosten vom Grund entfernt werden kann, daß dies untunlich wäre (§ 293 ABGB.).“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Einräumung von Sondereigentum

Wortbildungen:

sondereigentumsfähig

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Sondereigentum
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondereigentum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSondereigentum
[1] Duden online „Sondereigentum

Quellen: