Sondereigentum
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[Bearbeiten] Sondereigentum (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Sondereigentum | die Sondereigentume |
| Genitiv | des Sondereigentums | der Sondereigentume |
| Dativ | dem Sondereigentum | den Sondereigentumen |
| Akkusativ | das Sondereigentum | die Sondereigentume |
Worttrennung:
- Son·der·ei·gen·tum, Plural: Son·der·ei·gen·tu·me
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔndɐˌʔaɪɡn̩tuːm], Plural: [ˈzɔndɐˌʔaɪɡn̩tuːmə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und Eigentum
Oberbegriffe:
- [1] Wohnungseigentum
Beispiele:
- [1] Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Sondereigentum“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondereigentum“
- [1] canoo.net „Sondereigentum“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Sondereigentum“
- [1] Duden online „Sondereigentum“