Sondereigentum

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[Bearbeiten] Sondereigentum (Deutsch)

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[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Sondereigentum die Sondereigentume
Genitiv des Sondereigentums der Sondereigentume
Dativ dem Sondereigentum den Sondereigentumen
Akkusativ das Sondereigentum die Sondereigentume

Worttrennung:

Son·der·ei·gen·tum, Plural: Son·der·ei·gen·tu·me

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐˌʔaɪɡn̩tuːm], Plural: [ˈzɔndɐˌʔaɪɡn̩tuːmə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] nach dem deutschen Wohnungseigentumsgesetz ein dem Volleigentum weitgehend gleichgestelltes Recht an einer Wohnung

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem sonder- und Eigentum

Oberbegriffe:

[1] Wohnungseigentum

Beispiele:

[1] Der konkrete Umfang des Sondereigentums ist in der Regel genau in der Teilungserklärung definiert.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Sondereigentum
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondereigentum
[1] canoo.net „Sondereigentum
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSondereigentum
[1] Duden online „Sondereigentum
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