Selbstauflösungsrecht

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Selbstauflösungsrecht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Selbstauflösungsrecht die Selbstauflösungsrechte
Genitiv des Selbstauflösungsrechtes
des Selbstauflösungsrechts
der Selbstauflösungsrechte
Dativ dem Selbstauflösungsrecht
dem Selbstauflösungsrechte
den Selbstauflösungsrechten
Akkusativ das Selbstauflösungsrecht die Selbstauflösungsrechte

Worttrennung:

Selbst·auf·lö·sungs·recht, Plural: Selbst·auf·lö·sungs·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈzɛlpstʔaʊ̯fløːzʊŋsˌʁɛçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Selbstauflösungsrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Staatsrecht, Verfassungsrecht: das Recht eines Parlamentes, sich durch eigenen Beschluss aufzulösen, um anschließend Neuwahlen zu ermöglichen

Herkunft:

zusammengesetzt aus Selbstauflösung und Recht

Beispiele:

[1] Gegenwärtig besitzt der Deutsche Bundestag kein Selbstauflösungsrecht, aber es wird über eine mögliche Änderung des Grundgesetzes nachgedacht.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Selbstauflösungsrecht
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSelbstauflösungsrecht