Schulpflicht

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Schulpflicht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Schulpflicht die Schulpflichten
Genitiv der Schulpflicht der Schulpflichten
Dativ der Schulpflicht den Schulpflichten
Akkusativ die Schulpflicht die Schulpflichten

Worttrennung:

Schul·pflicht, Plural: Schul·pflich·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʃuːlˌp͡flɪçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Schulpflicht (Info)

Bedeutungen:

[1] ohne Plural: gesetzliche Vorschrift, nach der Kinder verpflichtet sind, ab einem bestimmten Alter die Schule zu besuchen
[2] Pflicht, die Schülern von ihrer Schule auferlegt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Schule und Pflicht

Oberbegriffe:

[1] Pflicht

Beispiele:

[1] „Als im 19. Jahrhundert in diesen Ländern die allgemeine Schulpflicht eingeführt wurde, zogen die übrigen Schichten der jüdischen Bevölkerung nach und die Landessprache fand weiteste Verbreitung.“[1]
[1] „Das Jahr 1937 war für Janosch ein neuer Lebensabschnitt, denn es kam die Zeit der Schulpflicht.“[2]
[1] Wirklich durchsetzen kann [Preusens König] Friedrich Wilhelm I. eine allgemeine Schulpflicht allerdings nicht: Viele Bauern weigern sich weiterhin, ihre Kinder zum Unterricht zu schicken, weil sie dann als Arbeitskräfte fehlen.[3]
[1] „In Finnland gibt es keine Schulpflicht, sondern eine Lernpflicht.“[4]
[2] Er war fleißig und begabt genug und konnte seine Schulpflichten mit Leichtigkeit erfüllen.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] mit Adjektiv: allgemeine Schulpflicht

Wortbildungen:

schulpflichtig

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Schulpflicht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schulpflicht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchulpflicht
[1] The Free Dictionary „Schulpflicht
[1, 2] Duden online „Schulpflicht

Quellen:

  1. Roland Gruschka: Westjiddisch an Rhein und Main und im übrigen Europa. In: Monika Grübel, Peter Honnen (Herausgeber): Jiddisch im Rheinland. Klartext, Essen 2013, ISBN 978-3-8375-0886-4, Seite 15-40, Zitat Seite 28.
  2. Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 69. Polnisches Original 2015.
  3. Andrea Westhoff: Einführung der Schulpflicht in Preußen - Zur Bildung guter Untertanen. Es fehlte an Lehrkräften und Schulen, die Kinder wurden oft als Arbeitskräfte gebraucht. Dennoch gilt das Edikt, mit welchem der preußische König Friedrich Wilhelm I. am 28. September 1717, vor 300 Jahren, die Schulpflicht einführte, als Meilenstein. Der König versprach sich davon auch gute Untertanen. In: Deutschlandradio. 28. September 2017 (Deutschlandfunk/Köln, Sendung: Kalenderblatt, URL, abgerufen am 28. November 2017).
  4. Bernd Gieseking: Das kuriose Finnland Buch. Was Reiseführer verschweigen. S. Fischer, Frankfurt/Main 2014, ISBN 978-3-596-52043-5, Seite 49.