Rechtswissenschaftlerin

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Rechtswissenschaftlerin (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Rechtswissenschaftlerin die Rechtswissenschaftlerinnen
Genitiv der Rechtswissenschaftlerin der Rechtswissenschaftlerinnen
Dativ der Rechtswissenschaftlerin den Rechtswissenschaftlerinnen
Akkusativ die Rechtswissenschaftlerin die Rechtswissenschaftlerinnen

Worttrennung:

Rechts·wis·sen·schaft·le·rin, Plural: Rechts·wis·sen·schaft·le·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sˌvɪsn̩ˌʃaftləʁɪn]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Rechtswissenschaftlerin (Info)

Bedeutungen:

[1] weibliche Person mit wissenschaftlicher Ausbildung, die sich mit der Rechtswissenschaft beschäftigt

Synonyme:

[1] Rechtsgelehrte

Sinnverwandte Wörter:

[1] Juristin

Männliche Wortformen:

[1] Rechtswissenschaftler

Oberbegriffe:

[1] Wissenschaftlerin

Beispiele:

[1] Sie arbeitet als Rechtswissenschaftlerin in der Kommission, die einen neuen Gesetzesentwurf zur Verfolgung krimineller Aktivitäten im Internet erarbeitet.

Übersetzungen[Bearbeiten]

[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtswissenschaftlerin
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRechtswissenschaftlerin
[1] Duden online „Rechtswissenschaftlerin