Rechtsstreit

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[Bearbeiten] Rechtsstreit (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Rechtsstreit die Rechtsstreite
Genitiv des Rechtsstreits der Rechtsstreite
Dativ dem Rechtsstreit den Rechtsstreiten
Akkusativ den Rechtsstreit die Rechtsstreite

Worttrennung:

Rechts·streit, Plural: Rechts·strei·te

Bedeutungen:

[1] ein Verfahren, das bei einem Gericht der ordentlichen oder der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig ist; Gerichtsverfahren, Prozess, Klage

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Streit mit dem Fugenelement -s

Sinnverwandte Wörter:

[1] Fall

Beispiele:

[1] Sie verlor den Rechtsstreit.
[1] Einen Rechtsstreit anhängig machen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstreit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstreit
[1] canoo.net „Rechtsstreit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRechtsstreit
[1] The Free Dictionary „Rechtsstreit
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