Rechtsstaat

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[Bearbeiten] Rechtsstaat (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Rechtsstaat die Rechtsstaaten
Genitiv des Rechtsstaat(e)s der Rechtsstaaten
Dativ dem Rechtsstaat den Rechtsstaaten
Akkusativ den Rechtsstaat die Rechtsstaaten

Silbentrennung:

Rechts·staat, Plural: Rechts·staa·ten

Aussprache:

IPA: [ˈʀɛçʦˌʃtaːt], Plural: [ˈʀɛçʦˌʃtaːtn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Staat, in dem die öffentliche Gewalt an das geltende Recht gebunden ist

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Recht, Fugenelement -s und Staat

Beispiele:

[1] Deutschland ist aufgrund seiner Verfassung ein Rechtsstaat.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] den Rechtsstaat bewahren; sozialer Rechtsstaat

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsstaat
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsstaat
[1] canoo.net „Rechtsstaat
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonRechtsstaat
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