Rechtsform

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[Bearbeiten] Rechtsform (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Rechtsform die Rechtsformen
Genitiv der Rechtsform der Rechtsformen
Dativ der Rechtsform den Rechtsformen
Akkusativ die Rechtsform die Rechtsformen

Worttrennung:

Rechts·form, Plural: Rechts·for·men

Aussprache:

IPA: [ˈʀɛçʦˌfɔʁm], Plural: [ˈʀɛçʦˌfɔʁmən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] rechtlich festgelegte Form für die Regelung von Rechtsangelegenheiten; im engeren Sinne, die Rechtsform eines Unternehmens: die rechtliche Form, in der ein Unternehmen betrieben wird

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Recht und Form sowie dem Fugenelement -s

Unterbegriffe:

[1] Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft (KG), Offene Handelsgesellschaft (oHG), eingetragener Kaufmann (e.K.), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), auch Zusätze: & Co., & Co.KG, Stiftung, eingetragener Verein (e.V.), Genossenschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Europäische Gesellschaft, Kollektivgesellschaft

Beispiele:

[1] In der Grundherrschaft verband sich das Eigentum von Boden und Gütern mit vielfältig kombinierten Herrschaftsrechten gegenüber den Personen, die diese Güter in der Regel unter der Rechtsform der Leihe im Nutzungseigentum bewirtschafteten.[1]
[1] Wenn man ein Unternehmen gründen möchte, sollte man natürlich über die persönliche Haftung nachdenken, und da kommt die Frage nach der Rechtsform ins Spiel.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsform
[1] Duden online „Rechtsform
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsform

Quellen:

  1. Historisches Lexikon der Schweiz, gelesen 05/2012

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