Rechtsbruch
Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
[Bearbeiten] Rechtsbruch (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
| Genitiv | des Rechtsbruchs des Rechtsbruches |
der Rechtsbrüche |
| Dativ | dem Rechtsbruch | den Rechtsbrüchen |
| Akkusativ | den Rechtsbruch | die Rechtsbrüche |
Silbentrennung:
- Rechts·bruch, Plural: Rechts·brü·che
Aussprache:
- IPA: [...], Plural: [...]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Verletzung eines Verhaltensgebots, das sich z.B. aus Gesetz, Vertrag, Verwaltungsakt oder ungeschriebenem Recht ergeben kann
- [2] Rechtswesen: Bezeichnung einer Fallgruppe unlauteren Wettbewerbshandelns im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Synonyme:
Gegenwörter:
- [?] Rechtseinhaltung
Oberbegriffe:
- [?] Recht
Unterbegriffe:
- [?] Gesetzesbruch
- [?] Vertragsbruch
Beispiele:
- [1]
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Unlauterer Wettbewerb“
Es wurde noch