Publizist

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch
Dieser Eintrag war in der 13. Woche
des Jahres 2015 das Wort der Woche.

Publizist (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Publizist die Publizisten
Genitiv des Publizisten der Publizisten
Dativ dem Publizisten den Publizisten
Akkusativ den Publizisten die Publizisten

Worttrennung:

Pu·b·li·zist, Plural: Pu·b·li·zis·ten

Aussprache:

IPA: [publiˈt͡sɪst]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Publizist (Info)
Reime: -ɪst

Bedeutungen:

[1] Journalist oder Schriftsteller, der sich in seinen Texten zu aktuellen, vor allem politikbezogenen Fragen äußert und auf diese Weise an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt
[2] (männliche) Person, die Publizistik lehrt oder studiert
[3] (männliche) Person, die das öffentliche Recht lehrt, es studiert oder ein Kenner desselben ist

Herkunft:

Publizist geht auf das neulateinische publicista → la zurück und hatte zunächst ab dem 17. Jahrhundert die Bedeutung ‚Lehrer/Kenner des öffentlichen Rechts, des Staatsrechts, der Staatswissenschaften‘, ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts dann zusätzlich ‚Schriftsteller, der über öffentliche oder politische Themen sowie über Staatsangelegenheiten schreibt‘.[1] Heute existiert auch die Bedeutung ‚Tagesschriftsteller, zu aktuellen Fragen schreibender Journalist‘, die vermutlich unter Einfluss des gleichbedeutenden französischen publiciste → fr entstanden ist.[2]

Synonyme:

[2] Zeitungswissenschaftler

Gegenwörter:

[3] Kanonist, Kriminalist, Zivilist

Weibliche Wortformen:

[1–3] Publizistin

Oberbegriffe:

[3] Jurist

Unterbegriffe:

[1] Wirtschaftspublizist

Beispiele:

[1] „Unerwünschte Aktivitäten mehrerer Linksfraktionsabgeordneten haben Fraktionschef Gregor Gysi vor Probleme gestellt. Weil er ein Treffen der Parlamentarier mit zwei extrem israelkritischen Publizisten verhindern wollte, verfolgten die ihn mit laufender Kamera durch die Gänge des Bundestages und versuchten, ihn zur Rede zu stellen.“[3]
[1] „Der deutsche Publizist Klaus Bölling ist tot. Er war ein enger Vertrauter des früheren Bundeskanzlers Helmut Schmidt.“[4]
[1] „Der Publizist der Zeitschrift »Zarys«, Edward Kozak, erinnert sich, dass er gleich nach Erscheinen zehn Exemplare des Romans gekauft und unter seinen Freunden verteilt hatte.“[5]
[1] „Eine entscheidende Rolle spielte zum Beispiel der Publizist Robert William Seton-Watson, der Masaryks Ideen in Großbritannien populär machte.“[6]
[2] Ronald trifft sich mit anderen Publizisten in der Mensa.
[3] „Zivilisten suchen diese Grenzen eher methodologisch zu bestimmen, Publizisten sehen darin im Hinblick auf die Gewaltenteilung mehr eine Kompetenzfrage und mit Rücksicht auf das Demokratieprinzip nach Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG (‚Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus‘) zudem ein Legitimationsproblem.“[7]
[3] „Die von Zivilisten gebildete Alternative zwischen Markt und Plan ist dem Publizisten mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit eine Selbstverständlichkeit.“[8]
[3] „Die Einführungsvorlesung ist ja bei uns, wenigstens in den Sommersemestern, aufgeteilt zwischen einem Publizisten, einem Zivilisten, einem Kriminalisten.“[9]
[3] „Die Rechtswissenschaft ist eine Einheit, und es ist gerade bei Themen, wie Sie sie hier behandeln und wie sie morgen und am Samstag auf der Zivilrechtslehrertagung in Schlangenbad behandelt werden, notwendig, daß Publizisten und Zivilisten zusammenarbeiten.“[10]
[3] „Es gehört zu den tradierten Überzeugungen, Labands Werk habe ‹mehr als eine Generation deutscher Publizisten vollständig beherrscht›.“[11]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Publizist und Autor; freischaffender, freiberuflicher, freier Publizist

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Publizist
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Publizist
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPublizist
[1] The Free Dictionary „Publizist
[1] Duden online „Publizist
[1, 2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Publizist“ auf wissen.de
[1, 2] Wahrig Fremdwörterlexikon „Publizist“ auf wissen.de
[1, 3] Meyers Großes Konversationslexikon. Ein Nachschlagewerk des allgemeinen Wissens. Sechste, gänzlich neubearbeitete und vermehrte Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig/Wien 1905–1909, Stichwort „Publizist“ (Wörterbuchnetz), „Publizist“ (Zeno.org)
[3] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Publizist

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „publizieren“, Seite 1056 f.
  2. Wolfgang Pfeifer et al.: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 8. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 2005, ISBN 3-423-32511-9, unter „publizieren“, Seite 1057.
  3. Gysis ungebetene Gäste. In: Zeit Online. 11. November 2014, ISSN 0044-2070 (URL, abgerufen am 16. November 2014).
  4. SPD-Politiker: Ex-Regierungssprecher Klaus Bölling ist tot. In: Spiegel Online. 2. November 2014, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 16. November 2014).
  5. Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 171. Polnisches Original 2015.
  6. Peter Glotz: Die Vertreibung. Böhmen als Lehrstück. Ullstein, München 2003, ISBN 3-550-07574-X, Seite 91.
  7. Hasso Hofmann: Das Recht des Rechts und das Recht der Herrschaft. In: Dietmar Willoweit (Herausgeber): Die Begründung des Rechts als historisches Problem. Oldenbourg Wissenschaftsverlag GmbH, München 2000, ISBN 3-468-56482-X, Seite 260 (Google Books).
  8. Hans Peter Ipsen: Öffentliches Wirtschaftsrecht. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), Tübingen 1985, ISBN 3-16-344936-0, Seite 422 (Google Books).
  9. Gustav Radbruch: Erwiderung. In: Arthur Kaufmann (Herausgeber): Gesamtausgabe. Band 13: Politische Schriften aus der Weimarer Zeit II, C. F. Müller Juristischer Verlag GmbH, Heidelberg 1993, ISBN 3-8114-3492-6, Seite 51 (Google Books).
  10. Begriff und Wesen des sozialen Rechtsstaates. Die auswärtige Gewalt der Bundesrepublik. In: Veröffentlichungen der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Heft 12, Walter de Gruyter & Co., Berlin 1954, ISBN 3-11-006014-0, Seite 92 (Google Books).
  11. Michael Stolleis: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Zweiter Band: 1800–1914, C.H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1992, ISBN 3-406-330614, Seite 348 (Google Books).