Probeführerschein
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[Bearbeiten] Probeführerschein (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Probeführerschein | die Probeführerscheine |
| Genitiv | des Probeführerscheins des Probeführerscheines |
der Probeführerscheine |
| Dativ | dem Probeführerschein | den Probeführerscheinen |
| Akkusativ | den Probeführerschein | die Probeführerscheine |
Worttrennung:
- Pro·be·füh·rer·schein, Plural: Pro·be·füh·rer·schei·ne
Bedeutungen:
- [1] Fahrerlaubnis für Fahranfänger
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Probe und Führerschein
Oberbegriffe:
- [1] Führerschein
Beispiele:
- [1] „Außer den prinzipiellen Regelungen im Rahmen des Führerscheingesetzes (FSG) über die Klassen und Unterklassen der Lenkberechtigung ist in Österreich seit 1. Juli 2005 […] das Vormerksystem („Punkteführerschein“) in Kraft. Außerdem gibt es den Probeführerschein […], der für Fahranfänger auf zwei Jahre (bei L17-Lenkern drei Jahre) befristet besonders strenge Regelungen trifft.“[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Probeführerschein“
- [1] Duden online „Probeführerschein“
Quellen: