Pfändung

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[Bearbeiten] Pfändung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Pfändung die Pfändungen
Genitiv der Pfändung der Pfändungen
Dativ der Pfändung den Pfändungen
Akkusativ die Pfändung die Pfändungen

Silbentrennung: Pfän·dung, Plural: Pfän·dung·en

Aussprache:

IPA: ['pfɛndʊŋ], Plural: ['pfɛndʊŋən]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] juristisch: Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung

Herkunft:

von Pfand

Synonyme:

[1]

Oberbegriffe:

Vollstreckungstitel m, Vollstreckungsanordnung f, Zwangsvollstreckung f, Zivilprozessordnung f

Unterbegriffe:

Taschenpfändung f, Gerichtsvollzieher m, Pfandsiegel n

Beispiele:

[1] Die Pfändung des Autos wird nächste Woche stattfinden.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Pfändbarkeit f, pfänden, Pfändungsfreigrenze f, Pfändungsschutz m, Pfändungsverfügung f

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Pfändung
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