Pedelec
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[Bearbeiten] Pedelec (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Pedelec | die Pedelecs |
| Genitiv | des Pedelecs | der Pedelecs |
| Dativ | dem Pedelec | den Pedelecs |
| Akkusativ | das Pedelec | die Pedelecs |
Worttrennung:
- Pe·de·lec, Plural: Pe·de·lecs
Aussprache:
- IPA: [ˈpedelɛk], Plural: [ˈpedelɛks]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Fahrrad mit Elektromotor, der den Fahrer beim Treten der Pedale unterstützt
Herkunft:
- Das Wort ist eine Abkürzung zu „Pedal Electric Cycle“[1]
Oberbegriffe:
- [1] Elektrofahrrad
Beispiele:
- [1] „Auch für Pedelecs gilt die Benutzung eines Radwegs.“[2]
- [1] „Nach § 5 Absatz 1 FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung) ist für dieses Pedelec eine Mofaprüfbescheinigung aber kein Führerschein notwendig, da es sich entsprechend § 4 Absatz 1 Nr. 1 FeV um ein Mofa, also ein einspuriges, einsitziges Fahrzeug mit Hilfsmotor handelt, dessen Bauart die Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt.“[3]
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- ↑ Rahmen und Bremsen versagen. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 19.
- ↑ Rahmen und Bremsen versagen. In: Eichsfelder Tageblatt. Nummer 183, 8.8.2011, Seite 19.
- ↑ electrofahrradtrends.de: Besteht eine Führerscheinpflicht bei Elektrofahrrädern mit Anfahrhilfe? Zugriff 9.8.11.