Paulskirchenverfassung
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Paulskirchenverfassung (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, f [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Paulskirchenverfassung |
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| Genitiv | der Paulskirchenverfassung |
|
| Dativ | der Paulskirchenverfassung |
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| Akkusativ | die Paulskirchenverfassung |
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Worttrennung:
- Pauls·kir·chen·ver·fas·sung, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʊ̯lskɪʁçn̩fɛɐ̯ˌfasʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] deutsche Geschichte: die von der in der Paulskirche (Frankfurt am Main) tagenden Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete und am 28. März 1849 veröffentlichte Verfassung, die eine konstitutionelle Monarchie vorsah; erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die allerdings nie umgesetzt wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Paulskirche und Verfassung mit dem Fugenelement -n
Synonyme:
Oberbegriffe:
- [1] Verfassung
Beispiele:
- [1] „Die sogenannte Paulskirchenverfassung vom 27. März 1849 war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland.“ […] „So habe die Paulskirchenverfassung zwar ›ein für damalige Verhältnisse bahnbrechend demokratisches Wahlgesetz‹ geschaffen, sagte Köhler.“ […] „Die Paulskirchenverfassung sei ›Kern unserer demokratischen Tradition‹, sagte der Bundespräsident.“ […] „Beim Festakt zum 160. Jahrestag der Paulskirchenverfassung rief er die Politik zu ›mehr demokratischer Transparenz und Verantwortlichkeit‹ auf.“[1]
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Paulskirchenverfassung“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Paulskirchenverfassung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Paulskirchenverfassung“
Quellen: