Paulskirchenverfassung

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Paulskirchenverfassung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Paulskirchenverfassung
Genitiv der Paulskirchenverfassung
Dativ der Paulskirchenverfassung
Akkusativ die Paulskirchenverfassung

Worttrennung:

Pauls·kir·chen·ver·fas·sung, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈpaʊ̯lskɪʁçn̩fɛɐ̯ˌfasʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Paulskirchenverfassung (Info)

Bedeutungen:

[1] deutsche Geschichte: die von der in der Paulskirche (Frankfurt am Main) tagenden Frankfurter Nationalversammlung erarbeitete und am 28. März 1849 veröffentlichte Verfassung, die eine konstitutionelle Monarchie vorsah; erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland, die allerdings nie umgesetzt wurde

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Paulskirche und Verfassung mit dem Fugenelement -n

Synonyme:

[1] Frankfurter Reichsverfassung (FRV)

Oberbegriffe:

[1] Verfassung

Beispiele:

[1] „Die sogenannte Paulskirchenverfassung vom 27. März 1849 war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland.“ […] „So habe die Paulskirchenverfassung zwar ›ein für damalige Verhältnisse bahnbrechend demokratisches Wahlgesetz‹ geschaffen, sagte Köhler.“ […] „Die Paulskirchenverfassung sei ›Kern unserer demokratischen Tradition‹, sagte der Bundespräsident.“ […] „Beim Festakt zum 160. Jahrestag der Paulskirchenverfassung rief er die Politik zu ›mehr demokratischer Transparenz und Verantwortlichkeit‹ auf.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Paulskirchenverfassung
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Paulskirchenverfassung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalPaulskirchenverfassung

Quellen: