Parkverbot

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[Bearbeiten] Parkverbot (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

[1] Parkverbotsschild
Kasus Singular Plural
Nominativ das Parkverbot die Parkverbote
Genitiv des Parkverbots
des Parkverbotes
der Parkverbote
Dativ dem Parkverbot
dem Parkverbote
den Parkverboten
Akkusativ das Parkverbot die Parkverbote

Worttrennung:

Park·ver·bot, Plural: Park·ver·bo·te

Bedeutungen:

[1] Straßenverkehr, umgangssprachlich: (in D: eingeschränktes Halteverbot) das Verbot mit Kraftfahrzeugen auf bestimmten Flächen zu parken

Beispiele:

[1] Sie parken im Parkverbot, das kann Sie teuer zu stehen kommen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Parkverbot
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parkverbot
[1] canoo.net „Parkverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonParkverbot
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