Parkverbot
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[Bearbeiten] Parkverbot (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nominativ | das Parkverbot | die Parkverbote | |||||||
| Genitiv | des Parkverbots des Parkverbotes |
der Parkverbote | |||||||
| Dativ | dem Parkverbot dem Parkverbote |
den Parkverboten | |||||||
| Akkusativ | das Parkverbot | die Parkverbote | |||||||
Worttrennung:
- Park·ver·bot, Plural: Park·ver·bo·te
Bedeutungen:
- [1] Straßenverkehr, umgangssprachlich: (in D: eingeschränktes Halteverbot) das Verbot mit Kraftfahrzeugen auf bestimmten Flächen zu parken
Beispiele:
- [1] Sie parken im Parkverbot, das kann Sie teuer zu stehen kommen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Parkverbot“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parkverbot“
- [1] canoo.net „Parkverbot“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Parkverbot“