Panoramafreiheit

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[Bearbeiten] Panoramafreiheit (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Panoramafreiheit
Genitiv der Panoramafreiheit
Dativ der Panoramafreiheit
Akkusativ die Panoramafreiheit

Worttrennung:

Pa·no·ra·ma·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [panoˈʀaːmaˌfʀaɪ̯haɪ̯t]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Urheberrecht, Recht: die Freiheit, urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z.B. Kunstobjekte oder Gebäude), die sich bleibend im öffentlichen Raum befinden, bildlich wiedergeben zu dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Panorama und Freiheit

Synonyme:

[1] Straßenbildfreiheit

Beispiele:

[1] „Als Folge ermöglicht es diese Regelung (sog. Panoramafreiheit oder auch Straßenbildfreiheit), dass z.B. Gebäude oder Skulpturen abfotografiert oder gefilmt werden dürfen, solange diese von öffentlichen Orten frei einsehbar sind.“[1]
[1] „Die ,Panoramafreiheit‘ soll nur soweit gehen, wie sie die grundrechtlich geschützte Privatsphäre der Menschen nicht berührt.“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Panoramafreiheit

Quellen:

  1. Die Panoramafreiheit
  2. Die ‚Panoramafreiheit‘
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