Nachtflugverbot

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[Bearbeiten] Nachtflugverbot (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Nachtflugverbot die Nachtflugverbote
Genitiv des Nachtflugverbots
des Nachtflugverbotes
der Nachtflugverbote
Dativ dem Nachtflugverbot den Nachtflugverboten
Akkusativ das Nachtflugverbot die Nachtflugverbote

Worttrennung:

Nacht·flug·ver·bot, Plural: Nacht·flug·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [nʌχtˈflʊkˈfɛrbɒt], Plural: [nʌχtˈflʊkˈfɛrbɒtə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] eine Anordnung, die es Flugzeugen untersagt während der Nacht zu starten, zu fliegen und zu landen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Nacht, Flug und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Flugwesen

Beispiele:

Das Nachtflugverbot wurde temporär aufgehoben.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Nachtflugverbot aufheben, Nachtflugverbot durchsetzen, Nachtflugverbot verhängen
[1] absolutes Nachtflugverbot, gefordertes Nachtflugverbot, geltendes Nachtflugverbot, generelles Nachtflugverbot, grundsätzliches Nachtflugverbot, praktikables Nachtflugverbot, striktes Nachtflugverbot, teilweises Nachtflugverbot, totales Nachtflugverbot, völliges Nachtflugverbot

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Nachtflugverbot
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonNachtflugverbot
[*] canoo.net „Nachtflugverbot
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