Mietfahrzeug

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Mietfahrzeug (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, n[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ das Mietfahrzeug die Mietfahrzeuge
Genitiv des Mietfahrzeugs
des Mietfahrzeuges
der Mietfahrzeuge
Dativ dem Mietfahrzeug
dem Mietfahrzeuge
den Mietfahrzeugen
Akkusativ das Mietfahrzeug die Mietfahrzeuge

Worttrennung:

Miet·fahr·zeug, Plural: Miet·fahr·zeu·ge

Aussprache:

IPA: [ˈmiːtˌfaːɐ̯t͡sɔɪ̯k]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Mietfahrzeug (Info)

Bedeutungen:

[1] Fahrzeug, das man gegen eine Gebühr vorübergehend als Selbstfahrer nutzen kann

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Stamm des Verbs mieten und Fahrzeug

Oberbegriffe:

[1] Fahrzeug

Unterbegriffe:

[1] Selbstfahrermietfahrzeug
[1] Leihfahrrad, Leihrad, Leihwagen, Mietwagen

Beispiele:

[1] „Eine Plattform für Mietfahrzeuge. Vermittler und Vermieter von Mietfahrzeugen sind herzlich eingeladen, gegen einen sehr geringen Beitrag hier Ihre Angebote zu platzieren. Geeignet ist dieser Platz fuer Anbieter von Mietwagen, Motorradvermieter, Schiffsvermieter, Vermietungen von Hausbooten, Buscharter mit oder ohne Chauffeur und vieles mehr.“[1]
[1] „Das Verwaltungsgericht Hamburg musste sich mit der Frage beschäftigen, ob das Abstellen von Mietfahrrädern mit Werbetafeln auf Gehwegen einer Sondernutzungserlaubnis bedarf oder Gemeingebrauch darstellt… Auch sei die Nutzung öffentlicher Flächen durch Mietfahrzeuge im ruhenden wie im fließenden Verkehr als Gemeingebrauch anzusehen, selbst wenn an diesen Werbetafeln angebracht sind.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalMietfahrzeug

Quellen: