Manuduktionspflicht
Manuduktionspflicht (Deutsch)[Bearbeiten]
Substantiv, f[Bearbeiten]
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Manuduktionspflicht | —
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Genitiv | der Manuduktionspflicht | —
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Dativ | der Manuduktionspflicht | —
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Akkusativ | die Manuduktionspflicht | —
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Worttrennung:
- Ma·nu·duk·ti·ons·pflicht; kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˌmanudʊkˈt͡si̯oːnsp͡flɪçt]
- Hörbeispiele: Manuduktionspflicht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Pflicht, einen Betroffenen über seine Rechte aufzuklären
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Manuduktion und Pflicht mit Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Die beschwerdeführende Gesellschaft macht geltend, dass »die rechtlich unbedarfte und nicht vertretene Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin C GmbH entgegen der Manuduktionspflicht der belangten Behörde nicht belehrt« worden sei, »alles für sie sachlich und rechtlich Entlastende vorzubringen, […].«“[1]
- [1] „Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungen und darin tätigen Personen auferlegt sein, wobei der Begriff selbst in Österreich und Liechtenstein vor allem auf die Anleitungs- und Belehrungspflicht von Behörden, Gerichten und der Staatsanwaltschaft angewendet wird.“[2]
Übersetzungen[Bearbeiten]
[1] Pflicht, einen Betroffenen über seine Rechte aufzuklären
- [1] Wikipedia-Artikel „Manuduktionspflicht“
Quellen:
- ↑ Erkenntnis des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2011
- ↑ Deutscher Wikipedia-Artikel „Manuduktionspflicht“ (Stabilversion)