Manuduktionspflicht

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Manuduktionspflicht (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Manuduktionspflicht
Genitiv der Manuduktionspflicht
Dativ der Manuduktionspflicht
Akkusativ die Manuduktionspflicht

Worttrennung:

Ma·nu·duk·ti·ons·pflicht; kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌmanudʊkˈt͡si̯oːnsp͡flɪçt]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Manuduktionspflicht (Info)

Bedeutungen:

[1] Pflicht, einen Betroffenen über seine Rechte aufzuklären

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Manuduktion und Pflicht mit Fugenelement -s

Beispiele:

[1] „Die beschwerdeführende Gesellschaft macht geltend, dass »die rechtlich unbedarfte und nicht vertretene Geschäftsführerin der Beschwerdeführerin C GmbH entgegen der Manuduktionspflicht der belangten Behörde nicht belehrt« worden sei, »alles für sie sachlich und rechtlich Entlastende vorzubringen, […].«“[1]
[1] „Die Manuduktionspflicht kann öffentlich-rechtlichen wie privatrechtlichen Einrichtungen und darin tätigen Personen auferlegt sein, wobei der Begriff selbst in Österreich und Liechtenstein vor allem auf die Anleitungs- und Belehrungspflicht von Behörden, Gerichten und der Staatsanwaltschaft angewendet wird.“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Manuduktionspflicht

Quellen: