Legislative

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[Bearbeiten] Legislative (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Legislative die Legislativen
Genitiv der Legislative der Legislativen
Dativ der Legislative den Legislativen
Akkusativ die Legislative die Legislativen

Worttrennung:

Le·gis·la·ti·ve, Plural: Le·gis·la·ti·ven

Aussprache:

IPA: [leɡɪslaˈtiːvə], Plural: [leɡɪslaˈtiːvən], [leɡɪslaˈtiːvn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] ist die gesetzgebende Gewalt; in der Staatstheorie neben Exekutive (ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)

Herkunft:

[1] vom lateinischen lex, legis (f.) = Gesetz und ferre = tragen

Synonyme:

[1] Gesetzgeber, Gesetzgebung, gesetzgebende Gewalt

Gegenwörter:

[1] Exekutive, Judikative

Oberbegriffe:

Gewalt

Beispiele:

[1] In Deutschland stellt der Bundestag und der Bundesrat die Legislative dar.

Abgeleitete Begriffe:

Legislativgewalt

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Legislative
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Legislative
[1] canoo.net „Legislative
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonLegislative

Ähnliche Wörter:

legislativ, legislatorisch, Legislatur, Legist
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