Lauschangriff
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[Bearbeiten] Lauschangriff (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Lauschangriff | die Lauschangriffe |
| Genitiv | des Lauschangriffs des Lauschangriffes |
der Lauschangriffe |
| Dativ | dem Lauschangriff dem Lauschangriffe |
den Lauschangriffen |
| Akkusativ | den Lauschangriff | die Lauschangriffe |
Worttrennung:
- Lausch·an·griff, Plural: Lausch·an·grif·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈlaʊ̯ʃʔanɡʀɪf], Plural: [ˈlaʊ̯ʃʔanɡʀɪfə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] heimliches Abhören; politischer Kampfbegriff in der Auseinandersetzung darum, unter welchen Bedingungen Polizei oder Geheimdiensten erlaubt ist, verdächtige Personen gegen ihren Willen abzuhören.
Herkunft:
Beispiele:
- [1] Die Auseinandersetzung um Lauschangriffe spielt in der Terrorismusdebatte wieder eine große Rolle.
Synonyme:
- [1] Abhören
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Lauschangriff“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lauschangriff“
- [1] canoo.net „Lauschangriff“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Lauschangriff“