Landeswohnung
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[Bearbeiten] Landeswohnung (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Landeswohnung | die Landeswohnungen |
| Genitiv | der Landeswohnung | der Landeswohnungen |
| Dativ | der Landeswohnung | den Landeswohnungen |
| Akkusativ | die Landeswohnung | die Landeswohnungen |
Worttrennung:
- Lan·des·woh·nung, Plural: Lan·des·woh·nun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈlandəsˌvoːnʊŋ], Plural: [ˈlandəsˌvoːnʊŋən], [ˈlandəsˌvoːnʊŋn̩]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Wohnung, die im Besitz eines Bundeslandes ist und seinen Beschäftigten zur Miete angeboten wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Land, Fugenelement -es und Wohnung
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Wohnung
Beispiele:
- [1] „Dass er wegen unbezahlter Reiserechnungen, nicht abgeführter Aufsichtsratsbezüge und mietfreier Nutzung einer Landeswohnung im Spätherbst 1999 als Niedersachsens Regierungschef zurücktreten musste, hat ihm zwar geschadet - aber sein Engagement für die Heimat kaum gebremst.“[1]
- [1] „Was aber ist mit den Häuslbauern und mit jenen Menschen, die nicht in einer Landeswohnung wohnen?“[2]
[Bearbeiten] Übersetzungen
|
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]
Quellen: