Landeswohnung

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[Bearbeiten] Landeswohnung (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Landeswohnung die Landeswohnungen
Genitiv der Landeswohnung der Landeswohnungen
Dativ der Landeswohnung den Landeswohnungen
Akkusativ die Landeswohnung die Landeswohnungen

Worttrennung:

Lan·des·woh·nung, Plural: Lan·des·woh·nun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈlandəsˌvoːnʊŋ], Plural: [ˈlandəsˌvoːnʊŋən], [ˈlandəsˌvoːnʊŋn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Wohnung, die im Besitz eines Bundeslandes ist und seinen Beschäftigten zur Miete angeboten wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus Land, Fugenelement -es und Wohnung

Sinnverwandte Wörter:

[1] Amtswohnung, Betriebswohnung, Dienstwohnung, Werkswohnung

Oberbegriffe:

[1] Wohnung

Beispiele:

[1] „Dass er wegen unbezahlter Reiserechnungen, nicht abgeführter Aufsichtsratsbezüge und mietfreier Nutzung einer Landeswohnung im Spätherbst 1999 als Niedersachsens Regierungschef zurücktreten musste, hat ihm zwar geschadet - aber sein Engagement für die Heimat kaum gebremst.“[1]
[1] „Was aber ist mit den Häuslbauern und mit jenen Menschen, die nicht in einer Landeswohnung wohnen?“[2]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1]

Quellen:

  1. Gerhard Glogowski - Schon wieder eine Finanzaffäre
  2. Schnider zu Strompreis: Voves-Vorschlag schließt viele von leistbarer Energie
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