Kriegsrecht

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[Bearbeiten] Kriegsrecht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Kriegsrecht
Genitiv des Kriegsrechts
Dativ dem Kriegsrecht
Akkusativ das Kriegsrecht

Worttrennung:

Kriegs·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈkʀiːksʀɛçt]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] subjektiv: das Recht von Staaten, Krieg zu führen
[2] objektiv: völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten
[3] schärfste Form des Ausnahmezustandes

Oberbegriffe:

[?] Ausnahmezustand, Notstandsmaßnahme

Beispiele:

[1–3] Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[?] Wikipedia-Artikel „Kriegsrecht
[?] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsrecht
[*] canoo.net „Kriegsrecht
[?] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKriegsrecht
[?] The Free Dictionary „Kriegsrecht
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