Kriegsrecht
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[Bearbeiten] Kriegsrecht (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, n
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | das Kriegsrecht |
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| Genitiv | des Kriegsrechts |
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| Dativ | dem Kriegsrecht |
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| Akkusativ | das Kriegsrecht |
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Worttrennung:
- Kriegs·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈkʀiːksʀɛçt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] subjektiv: das Recht von Staaten, Krieg zu führen
- [2] objektiv: völkerrechtliche Grundsätze, die während des Krieges für die kriegführenden Staaten untereinander sowie gegenüber neutralen Staaten gelten
- [3] schärfste Form des Ausnahmezustandes
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1–3] Am 13.12.1981 wurde über Polen das Kriegsrecht verhängt, um einem Einmarsch von WAPA-Truppen vorzubeugen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [?] Wikipedia-Artikel „Kriegsrecht“
- [?] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kriegsrecht“
- [*] canoo.net „Kriegsrecht“
- [?] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kriegsrecht“
- [?] The Free Dictionary „Kriegsrecht“
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