Klausel
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Klausel (Deutsch) [Bearbeiten]
Substantiv, f [Bearbeiten]
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Klausel | die Klauseln |
| Genitiv | der Klausel | der Klauseln |
| Dativ | der Klausel | den Klauseln |
| Akkusativ | die Klausel | die Klauseln |
Worttrennung:
- Klau·sel, Plural: Klau·seln
Aussprache:
- IPA: [ˈklaʊ̯zl̩], Plural: [ˈklaʊ̯zl̩n]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
- Reime: -aʊ̯zl̩
Bedeutungen:
- [1] Mathematik: Boolesche Funktion, die ausschließlich durch die disjunktive Verknüpfung von Literalen gebildet wird
- [2] Recht: genau definierte Einzelbestimmung in Vertragswerken oder seltener auch in Gesetzen oder Verordnungen
- [3] Recht: Vermerk auf der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels als Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung durch die Justiz
Herkunft:
- von lateinisch: clausula = Schlußsatz im 14. Jahrhundert entlehnt; zu clausus, Partizip Perfekt Passiv zum Verb claudere = schließen, zusperren gebildet [1][2], vergleiche Klause, exklusiv
Synonyme:
Beispiele:
- [2] Über einige Klauseln im Vertragsentwurf muss noch verhandelt werden.
- [3] „Als allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen werden Titel, Klausel und Zustellung bezeichnet.“[3]
Übersetzungen [Bearbeiten]
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Klausel“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klausel“
- [1] canoo.net „Klausel“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Klausel“
- [1] The Free Dictionary „Klausel“
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Quellen:
- ↑ Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 4. Auflage. Band 7, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2006, ISBN 978-3-411-04074-2, Seite 411.
- ↑ Friedrich Kluge, bearbeitet von Elmar Seebold: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 24., durchgesehene und erweiterte Auflage. Walter de Gruyter, Berlin/New York 2001, ISBN 978-3-11-017473-1, DNB 965096742 Seite 493.
- ↑ Rolf Lackmann: Zwangsvollstreckungsrecht mit Grundzügen des Insolvenzrechts. 5. Auflage. München. 2001. Zweiter Abschnitt. Vor § 6. S 15.