Klagefall

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[Bearbeiten] Klagefall (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Klagefall die Klagefälle
Genitiv des Klagefalls
des Klagefalles
der Klagefälle
Dativ dem Klagefall
dem Klagefalle
den Klagefällen
Akkusativ den Klagefall die Klagefälle

Worttrennung:

Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le

Bedeutungen:

[1] Linguistik: veralteter Begriff aus der Grammatik für den Akkusativ
[2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage

Aussprache:

IPA: [ˈklaːɡəfal], Plural: [ˈklaːɡəˌfɛlə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Herkunft:

Determinativkompositum aus Klage und Fall;
[1] Verdeutschung durch Übersetzung des aus dem Lateinischen stammenden Fremdworts "Akkusativ"

Synonyme:

[1] Akkusativ, Wen-Fall
veraltet: Anklagefall, Klageendung[1]

Gegenwörter:

[1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/ Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)

Oberbegriffe:

[1] Fall/ Kasus
[2] Klage

Beispiele:

[1] Der Klagefall wird durch eine Klageendung ausgedrückt.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Grammatikbegriffe im Deutschen#Wortformen
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Klagefall
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klagefall
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKlagefall

Quellen:

  1. (Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". Im Artikel Klageendung wird auch der Klagefall genannt. ISBN 3-406-34079-2

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