Klagefall
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[Bearbeiten] Klagefall (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Klagefall | die Klagefälle |
| Genitiv | des Klagefalls des Klagefalles |
der Klagefälle |
| Dativ | dem Klagefall dem Klagefalle |
den Klagefällen |
| Akkusativ | den Klagefall | die Klagefälle |
Worttrennung:
- Kla·ge·fall, Plural: Kla·ge·fäl·le
Bedeutungen:
- [1] Linguistik: veralteter Begriff aus der Grammatik für den Akkusativ
- [2] Recht: Bedingung für eine Klage, Vorliegen einer Klage
Aussprache:
- IPA: [ˈklaːɡəfal], Plural: [ˈklaːɡəˌfɛlə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Klage und Fall;
- [1] Verdeutschung durch Übersetzung des aus dem Lateinischen stammenden Fremdworts "Akkusativ"
Synonyme:
- [1] Akkusativ, Wen-Fall
- veraltet: Anklagefall, Klageendung[1]
Gegenwörter:
- [1] Gebefall (= Dativ), Herkunftsfall/ Zeugefall (= Genitiv), Nehmfall (= Ablativ), Nennfall (= Nominativ), Ruffall (= Vokativ)
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Klagefall wird durch eine Klageendung ausgedrückt.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Grammatikbegriffe im Deutschen#Wortformen“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Klagefall“
- [2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Klagefall“
- [2] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Klagefall“
Quellen:
- ↑ (Etliche solcher Begriffe nennt mit Quelle: Nabil Osman (Hrsg.): Kleines Lexikon untergegangener Wörter. Wortuntergang seit dem Ende des 18. Jahrhunderts. 6. unveränderte Auflage. Beck, München, bes. Stichwörter u.a.: "Gebefall", "Klageendung", "Kläger". Im Artikel Klageendung wird auch der Klagefall genannt. ISBN 3-406-34079-2
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