Klageendung

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Klageendung (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Klageendung die Klageendungen
Genitiv der Klageendung der Klageendungen
Dativ der Klageendung den Klageendungen
Akkusativ die Klageendung die Klageendungen

Nebenformen:

Klagendung

Worttrennung:

Kla·ge·en·dung, Plural: Kla·ge·en·dun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈklaːɡəʔɛndʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Klageendung (Info)

Bedeutungen:

[1] Grammatik, veraltet: der Akkusativ

Herkunft:

Zusammensetzung aus Klage oder klagen und Endung in der Bedeutung Kasus, Fall; buchstäbliche Übersetzung des lateinischen Wortes accusativus

Synonyme:

[1] Akkusativ, Klagefall, Kläger, Wenfall/Wen-Fall, 4. Fall

Oberbegriffe:

[1] Endung, Fall, Kasus

Beispiele:

[1] „Die Klageendung darfst du beim Deklinieren nicht auslassen“, mahnt der Lehrer.
[1] „Man weis nicht, ob Phlegyas die Nennendung in der einfachen Zahl, oder die Klageendung in der vielfachen Zahl ist.“ (1743)[1]
[1] „Der Accusativ (Klageendung) zeigt die Sache unter fremden Einfluß und als leidend. Z. B. Suchet den Frieden und vermeidet den Krieg.“ (1848)[2]
[1] „[…] denn so wohl ein wohl angebrachtes Fürwort, als eine geschickte Vermischung der Nennendung mit der Klageendung machet im Deutschen eine allerliebste Zweydeutigkeit.“[3]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Nabil Osman: Kleines Lexikon untergegangener Wörter oder von Afterkind bis Zungenheld. 15., unveränderte Auflage. C.H. Beck oHG, München 2004, ISBN 3-406-51123-6 (limitierte Sonderausgabe), Seite 126
[1] Osman online
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Klagendung
[1] Zeno, Adelung, der Accusativ

Quellen: