Kirchensteuer
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[Bearbeiten] Kirchensteuer (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, f
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | die Kirchensteuer | die Kirchensteuern |
| Genitiv | der Kirchensteuer | der Kirchensteuern |
| Dativ | der Kirchensteuer | den Kirchensteuern |
| Akkusativ | die Kirchensteuer | die Kirchensteuern |
Worttrennung:
- Kir·chen·steu·er, Plural: Kir·chen·steu·ern
Aussprache:
- IPA: […], Plural: […]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Steuer, die in einigen Staaten im Auftrag von Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Charakter zur Bestreitung von Aufgaben erhoben wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Steuer sowie dem Fugenelement -n
Synonyme:
- [1] Kirchenbeitrag
Beispiele:
- [1] Die Kirchensteuer zählt bei der Einkommenssteuerveranlagung zu den steuerfreien Beträgen.[1]
- [1] Der Staat übt ein Aufsichtsrecht über die Erhebung der Kirchensteuer auf.[1]
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kirchensteuer“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2093, Eintrag „Kirchensteuer“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchensteuer“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kirchensteuer“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kirchensteuer“
- [*] canoo.net „Kirchensteuer“
Quellen: