Kinderzuschlag

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Kinderzuschlag (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Kinderzuschlag die Kinderzuschläge
Genitiv des Kinderzuschlages
des Kinderzuschlags
der Kinderzuschläge
Dativ dem Kinderzuschlag
dem Kinderzuschlage
den Kinderzuschlägen
Akkusativ den Kinderzuschlag die Kinderzuschläge

Worttrennung:

Kin·der·zu·schlag, Plural: Kin·der·zu·schlä·ge

Aussprache:

IPA: [ˈkɪndɐˌt͡suːʃlaːk]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kinderzuschlag (Info)

Bedeutungen:

[1] Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Zuschlag sowie dem Fugenelement -er

Oberbegriffe:

[1] Zuschlag

Unterbegriffe:

[1] Mehrkindzuschlag

Beispiele:

[1] „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“[1]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Wikipedia-Artikel „Kinderzuschlag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzuschlag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKinderzuschlag
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzuschlag
[1] Duden online „Kinderzuschlag
[1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“

Quellen:

  1. Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“