Kaufvertrag
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[Bearbeiten] Kaufvertrag (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kaufvertrag | die Kaufverträge |
| Genitiv | des Kaufvertrages | der Kaufverträge |
| Dativ | dem Kaufvertrag | den Kaufverträgen |
| Akkusativ | den Kaufvertrag | die Kaufverträge |
Worttrennung:
- Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯tʀaːk], Plural: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯tʀɛːɡə]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird
Herkunft:
- Kompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag;
- juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)
Oberbegriffe:
- [1] Vertrag
Beispiele:
- [1] Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt schließt man einen Kaufvertrag ab.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben
Abgeleitete Begriffe:
[Bearbeiten] Übersetzungen
? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag“
- [1] canoo.net „Kaufvertrag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Kaufvertrag“