Kaufvertrag

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[Bearbeiten] Kaufvertrag (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Kaufvertrag die Kaufverträge
Genitiv des Kaufvertrages der Kaufverträge
Dativ dem Kaufvertrag den Kaufverträgen
Akkusativ den Kaufvertrag die Kaufverträge

Worttrennung:

Kauf·ver·trag, Plural: Kauf·ver·trä·ge

Aussprache:

IPA: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯tʀaːk], Plural: [ˈkaʊ̯ffɛɐ̯tʀɛːɡə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] ein mündlicher oder schriftlicher Vertrag, der zwischen einem Käufer und einem Verkäufer über den Verkauf einer Sache oder eines Rechtes geschlossen wird

Herkunft:

Kompositum aus den Substantiven Kauf und Vertrag;
juristisch: definiert in § 433 BGB (Dtl.), § 1053 ABGB (Österr.)

Oberbegriffe:

[1] Vertrag

Beispiele:

[1] Jedesmal wenn man beim Bäcker Brötchen holt schließt man einen Kaufvertrag ab.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] einen Kaufvertrag abschließen, einen Kaufvertrag unterschreiben

Abgeleitete Begriffe:

kaufvertraglich

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kaufvertrag
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kaufvertrag
[1] canoo.net „Kaufvertrag
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKaufvertrag
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