Kartell

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[Bearbeiten] Kartell (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Kartell die Kartelle
Genitiv des Kartells der Kartelle
Dativ dem Kartell den Kartellen
Akkusativ das Kartell die Kartelle

Silbentrennung: Kar•tell, Plural: Kar•tel•le

Herkunft:

franz.

Bedeutungen:

[1] Kartelle sind gemäß Legaldefinition verbotene Vereinbarungen zwischen Unternehmern, Beschlüsse von Unternehmervereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. [1] [2]

Beispiele:

[1]

Abgeleitete Begriffe:

[1] Kartellabsprache, Kartellamt, Kartellgesetz, kartellieren, Kartellierung, Kartellrecht, Kartellverband, Kartellverbot, Kartellwesen

[Bearbeiten] Übersetzungen

Quellen:

  1. Deutsches Recht: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 1
  2. Österreichisches Recht: Kartellgesetz 2005, § 1 Abs. 1

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Kartell
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kartell
[1] canoo.net „Kartell
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonKartell
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