Kanzleisprache

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Kanzleisprache (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, f[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ die Kanzleisprache die Kanzleisprachen
Genitiv der Kanzleisprache der Kanzleisprachen
Dativ der Kanzleisprache den Kanzleisprachen
Akkusativ die Kanzleisprache die Kanzleisprachen

Worttrennung:

Kanz·lei·spra·che, Plural: Kanz·lei·spra·chen

Aussprache:

IPA: [kant͡sˈlaɪ̯ˌʃpʁaːxə]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Kanzleisprache (Info)
Reime: -aɪ̯ʃpʁaːxə

Bedeutungen:

[1] Linguistik: Schriftsprache der Kanzleien in frühneuhochdeutscher Zeit
[2] allgemein: gelegentlich für Amtssprache

Herkunft:

Determinativkompositum aus Kanzlei und Sprache

Sinnverwandte Wörter:

[1] Geschäftssprache
[2] Amtssprache, Kanzleideutsch, Kanzleistil

Oberbegriffe:

[1, 2] Sprache

Beispiele:

[1] „An der Ausbreitung überlandschaftlicher Schreib- und Verkehrssprachen waren die Druckoffizinen im 16. Jh. so stark beteiligt, daß neben den Bezeichnungen Kanzleisprachen und ‚Geschäftssprachen‘ auch der Ausdruck ‚Druckersprachen‘ berechtigt erscheint.“[1]
[1] „Rechtschreibung, Lautstand und Formengebung differieren immer noch erheblich, Kanzlei- und Druckersprachen verschiedener regionaler Prägung gehen immer noch nebeneinander her.“[2]
[1] „In dieser Kanzleisprache (so nannte man das Amtsdeutsch dieser Zeit) waren viele mundartliche Ausdrücke einander angeglichen und in eine einheitliche Form gebracht worden.“[3]
[2] „Seit dem 13. Jahrhundert gehörte Weißrussland zu Litauen. Es machte damals den Hauptteil des Staatsgebietes aus, die Weißrussische Sprache war zu der Zeit sogar Kanzleisprache (Amtssprache. Hierzu existiert der Hauptartikel Goldenes Zeitalter (Weißrussland)).“[4]
[2] „Kanzleisprache: erst im 18. Jh. und nur vereinzelt vorkommende Bezeichnung für die in Kanzleien gebrauchte ‚Amtssprache‘.“[5]
[2] „In Nürnberg wird in jener oberdeutsch-ostmitteldeutschen Kolonialsprache gedruckt, die wir bereits bei Erörterung der Kanzleisprachen kennengelernt haben und für die eine einheitliche Dialektbezeichnung fehlt.“[6]
[2] „In diesen Schriften begegnet uns das Jiddische als eine Art »Kanzleisprache«, als ein stark formelhaftes, hebraisiertes Jiddisch mit Einschlüssen längerer oder kürzerer hebräischer Phrasen, vergleichbar den lateinisch-deutschen Mischtexten christlicher Kanzleien.“[7]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Kanzleisprache
[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kanzleisprache
[?] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKanzleisprache

Quellen:

  1. Gerhart Wolff: Deutsche Sprachgeschichte. Ein Studienbuch. Athenäum, Frankfurt 1986, Seite 110. ISBN 3-7610-2188-7
  2. Richard von Kienle: Historische Laut- und Formenlehre des Deutschen. 2., durchgesehene Auflage. Niemeyer, Tübingen 1969, S. 12.
  3. Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Das Herkunftswörterbuch. Etymologie der deutschen Sprache. In: Der Duden in zwölf Bänden. 5., neu bearbeitete Auflage. Band 7, Dudenverlag, Berlin/Mannheim/Zürich 2013, ISBN 978-3-411-04075-9, Seite 67. Fett gedruckt: Kanzleisprache.
  4. http://infofrosch.info/g/ge/geschichte_weia_russlands.html
  5. http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ka/nzle/ispr/ache/kanzleisprache.htm
  6. Hans Eggers: Deutsche Sprachgeschichte. Band 2: Das Frühneuhochdeutsche und das Neuhochdeutsche. Rowohlt, Reinbek 1986, Seite 146. ISBN 3-499-55426-7.
  7. Marion Aptroot, Roland Gruschka: Jiddisch. Geschichte und Kultur einer Weltsprache. Originalausgabe, C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-52791-3, Seite 76.