Jurist

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[Bearbeiten] Jurist (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

[2] drei Juristen beim deutschen Bundesverfassungsgericht
Kasus Singular Plural
Nominativ der Jurist die Juristen
Genitiv des Juristen der Juristen
Dativ dem Juristen den Juristen
Akkusativ den Juristen die Juristen

Silbentrennung:

Ju·rist, Plural: Ju·ris·ten

Aussprache:

IPA: [juˈʀɪst], Plural: [juˈʀɪstn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] jemand, der Rechtswissenschaft studiert
[2] in Deutschland: jemand, der das Jurastudium mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen hat

Herkunft:

Jurist stammt vom mittelhochdeutschen juriste (Rechtsgelehrter) ab, was dem mittellateinischen jurista → la (Gelehrter des weltlichen und des kanonischen Rechts) entlehnt ist und somit schließlich auf ius → la (Recht, Satzung, Verordnung) zurückgeht.[1]

Synonyme:

[1] Jurastudent

Sinnverwandte Wörter:

[1] Rechtsreferendar

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Juristin

Oberbegriffe:

[1] Student
[2] Akademiker

Unterbegriffe:

[2] Anwalt, Justitiar, Notar, Rechtsassessor, Rechtsgelehrter, Rechtswissenschaftler, Richter, Staatsanwalt, Volljurist

Beispiele:

[1] Unter den Studenten bilden die Juristen eine besondere Spezies.
[2] Ein Jurist weiß, wie ein Gerichtsurteil zu lesen ist.

Abgeleitete Begriffe:

Einheitsjurist, Juristendeutsch, Juristentag, juristisch

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[2] Wikipedia-Artikel „Jurist
[1, 2] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Jurist
[2, 3] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurist
[1] canoo.net „Jurist
[1–3] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonJurist

Quellen:

  1. Pfeifer8Wiktionary:Literaturliste, „Jurist“, S. 604

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