Jurist

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[Bearbeiten] Jurist (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Jurist die Juristen
Genitiv des Juristen der Juristen
Dativ dem Jurist(en) den Juristen
Akkusativ den Juristen die Juristen

Silbentrennung:

Ju·rist, Plural: Ju·ris·ten

Aussprache:

IPA: [...], Plural: [...]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Jemand, der sich mit den Rechtswissenschaften beschäftigt
[2] Jemand, der einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluß vorweisen kann
[3] Jemand, der in Deutschland ein zweites juristisches Staatsexamen aufweisen kann.

Synonyme:

[3] Volljurist

Herkunft:

von lateinisch „ius“ für „Recht

Oberbegriffe:

Akademiker, Wissenschaftler

Unterbegriffe:

[1] Student der Rechtswissenschaften, Richter, Anwalt, Justitiar
[2] Richter, Anwalt, Justitiar, Rechtsanwalt, Staatsanwalt, Notar, Anklagevertreter

Beispiele:

[1] Ein Jurist weiß, wie ein Gerichtsurteil zu lesen ist.

Redewendungen:

Judex non calculat - Juristen können nicht rechnen.

Charakteristische Wortkombinationen:

Jurist, 1. Staatsexamen, Jurist, 2. Staatsexamen

Abgeleitete Begriffe:

juristisch, Verwaltungsjurist, Wirtschaftsjurist

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[2] Wikipedia-Artikel „Jurist
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Jurist
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurist
[1] canoo.net „Jurist
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonJurist

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