Jurisprudenz

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[Bearbeiten] Jurisprudenz (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Jurisprudenz
Genitiv der Jurisprudenz
Dativ der Jurisprudenz
Akkusativ die Jurisprudenz

Worttrennung:

Ju·ris·pru·denz, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˌjuʀɪspʀuˈdɛnʦ]
Hörbeispiele: —

Bedeutungen:

[1] Wissenschaft, die sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen befasst

Herkunft:

vom gleichbedeutenden lateinisch iurisprudentia → la, vergleiche dort

Synonyme:

[1] Jura, Jus, Rechtswissenschaft

Oberbegriffe:

[1] Wissenschaft

Beispiele:

[1] Die Jurisprudenz ist seine neuentdeckte Leidenschaft.

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Jurisprudenz
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jurisprudenz
[1] canoo.net „Jurisprudenz
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonJurisprudenz
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