Hiebwaffe

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[Bearbeiten] Hiebwaffe (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, f

Kasus Singular Plural
Nominativ die Hiebwaffe die Hiebwaffen
Genitiv der Hiebwaffe der Hiebwaffen
Dativ der Hiebwaffe den Hiebwaffen
Akkusativ die Hiebwaffe die Hiebwaffen

Worttrennung:

Hieb·waf·fe, Plural: Hieb·waf·fen

Aussprache:

IPA: [ˈhiːpˌvafə], Plural: [ˈhiːpˌvafən], [ˈhiːpˌvafn̩]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] eine längliche (metallene) Waffe, die sich meist durch eine breitere Fläche und geschärfte Kanten auszeichnet, im Gegensatz zu einer Stichwaffe aber über keine echte Spitze verfügen muss. Sie wird benutzt, um dem Gegner durch Muskelkraft und die Schärfe der Klinge Verletzungen beizubringen

Herkunft:

[1] Zusammensetzung (Determinativkompositum) aus Hieb und Waffe

Gegenwörter:

[1] Stichwaffe, Schusswaffe

Oberbegriffe:

[1] Waffe

Unterbegriffe:

Axt, Degen, Hellebarde, Knüppel, Machete, Peitsche, Rute, Säbel, Sax, Schlagring,Schlagstock, Schwert, Spatha, Streitaxt

Beispiele:

[1] Er starb an einer Verletzung durch eine Hiebwaffe.
[1] Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Thalern oder mit Haft wird bestraft: wer bei einer Schlägerei, in welche er nicht ohne sein Verschulden hineingezogen worden ist, oder bei einem Angriff sich einer Schuß-, Stich-, oder Hiebwaffe oder eines anderen gefährlichen Instruments bedient; (§ 367 Nr. 10 StGB-Deutsches Reich)[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Hiebwaffe
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Hiebwaffe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hiebwaffe
[1] canoo.net „Hiebwaffe
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHiebwaffe

Quellen:

  1. Wikisource-Quellentext „"Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich" vom 1. Januar 1872
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