Herausgeber
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[Bearbeiten] Herausgeber (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Herausgeber | die Herausgeber |
| Genitiv | des Herausgebers | der Herausgeber |
| Dativ | dem Herausgeber | den Herausgebern |
| Akkusativ | den Herausgeber | die Herausgeber |
Worttrennung:
- He·r·aus·ge·ber, Plural: He·r·aus·ge·ber
Aussprache:
- IPA: [həˈʀaʊ̯sˌɡeːbɐ], Plural: [həˈʀaʊ̯sˌɡeːbɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
- [2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
- [3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe
Abkürzungen:
Herkunft:
- Substantivierung durch Derivation des Verbs herausgeben mit dem Wortbildungselement -er
Weibliche Wortformen:
Synonyme:
Gegenwörter:
- [1, 2] Autor, Buchhändler, Hersteller, Kolporteur, Medieninhaber, Medienmitarbeiter, Urheber
- [3] Anleiheninhaber, Anleihennehmer, Finanzberater, Sparer
Oberbegriffe:
Unterbegriffe:
- [1] Mitherausgeber
- [2] Zeitungsherausgeber
Beispiele:
- [1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.[2]
- [1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.[3]
- [2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …[4]
- [2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.[5]
- [3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.[6]
- [3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.[7]
Charakteristische Wortkombinationen:
-
- Herausgeber des Bandes, Buches, Fachbuches, Informationsblattes, Jahrbuchs, Journals, Handbuchs, Kataloges, Kulturmagazins, Lehrbuchs, Magazins, Praxishandbuchs, Sachbuches
- Herausgeber der Ausgabe, Buchreihe, Dokumentation, Edition, Erstausgabe, Fachzeitschrift, Kinderzeitschrift, Publikation, Reihe, Schriftenreihe, Serie, Studienreihe, Wochenzeitschrift, Zeitschrift, Zeitung
- (offener) Brief an den Herausgeber
[Bearbeiten] Übersetzungen
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Herausgeber“
- [1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Herausgeber“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Herausgeber“
- [1] canoo.net „Herausgeber“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Herausgeber“
- [3] www.uni-protokolle.de: Emittenten und Emission
- [3] youmarkets.info: Emittent
- [3] Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)
Quellen und Anmerkungen:
- ↑ Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Medienrecht werden die Begriffe Verleger und Herausgeber unterschieden. Im Sprachgebrauch werden diese Begriffe jedoch synonym verwendet.
- ↑ § 10 Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
- ↑ Die Weltbühne, 14.07.1921, Nr. 28, S. 32: Ignaz Wrobel, Herausgeber oder Verleger?
- ↑ § 1 Ziffer 9 "Mediengesetz" (Österreich)
- ↑ § 24 Absatz 3 "Mediengesetz" (Österreich)
- ↑ ZEIT: Thomas Hammer, Überschätzter Sicherheitspuffer
- ↑ § 7 Abs. 3, Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)
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