Herausgeber

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[Bearbeiten] Herausgeber (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Herausgeber die Herausgeber
Genitiv des Herausgebers der Herausgeber
Dativ dem Herausgeber den Herausgebern
Akkusativ den Herausgeber die Herausgeber

Worttrennung:

He·r·aus·ge·ber, Plural: He·r·aus·ge·ber

Aussprache:

IPA: [həˈʀaʊ̯sˌɡeːbɐ], Plural: [həˈʀaʊ̯sˌɡeːbɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] eine Person oder Personengruppe, die für die Veröffentlichung von künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken in Wort, Schrift, Ton oder Bild rechtlich und publizistisch verantwortlich zeichnet
[2] eine Person, die die journalistische Leitlinie eines periodischen Mediums (Zeitschrift etc.) bestimmt und deren Umsetzung überwacht
[3] Wertpapierrecht: Emittent einer Wandelanleihe oder einer Umtauschanleihe

Abkürzungen:

[1, 2] Hrsg., Hg.

Herkunft:

Substantivierung durch Derivation des Verbs herausgeben mit dem Wortbildungselement -er

Weibliche Wortformen:

Herausgeberin

Synonyme:

[1, 2] Editor, Verleger[1]
[3] Ausgeber, Emittent

Gegenwörter:

[1, 2] Autor, Buchhändler, Hersteller, Kolporteur, Medieninhaber, Medienmitarbeiter, Urheber
[3] Anleiheninhaber, Anleihennehmer, Finanzberater, Sparer

Oberbegriffe:

[1, 2] Publizist
[3] Finanzier

Unterbegriffe:

[1] Mitherausgeber
[2] Zeitungsherausgeber

Beispiele:

[1] Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.[2]
[1] Ich halte es für ehrlicher, wenn sich von nun an die Verleger ›Herausgeber‹ nennen. Denn näher betrachtet sind sie es.[3]
[2] Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist … 9. "Herausgeber": wer die grundlegende Richtung des periodischen Mediums bestimmt; …[4]
[2] Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschriften des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben.[5]
[3] Der Herausgeber sichert dem Anleiheninhaber eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz zu, der deutlich unterhalb des Kapitalmarktzinses liegt.[6]
[3] Die Ausfertigungen der Edikte und die Mitteilungen über Verlustanzeigen sind dem Herausgeber erst zu übersenden, wenn das Entgelt für die Einschaltung entrichtet worden ist.[7]

Charakteristische Wortkombinationen:

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Herausgeber
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Herausgeber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Herausgeber
[1] canoo.net „Herausgeber
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonHerausgeber
[3] www.uni-protokolle.de: Emittenten und Emission
[3] youmarkets.info: Emittent
[3] Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)

Quellen und Anmerkungen:

  1. Sowohl im deutschen als auch im österreichischen Medienrecht werden die Begriffe Verleger und Herausgeber unterschieden. Im Sprachgebrauch werden diese Begriffe jedoch synonym verwendet.
  2. § 10 Urheberrechtsgesetz (Deutschland)
  3. Die Weltbühne, 14.07.1921, Nr. 28, S. 32: Ignaz Wrobel, Herausgeber oder Verleger?
  4. § 1 Ziffer 9 "Mediengesetz" (Österreich)
  5. § 24 Absatz 3 "Mediengesetz" (Österreich)
  6. ZEITWiktionary:Literaturliste: Thomas Hammer, Überschätzter Sicherheitspuffer
  7. § 7 Abs. 3, Verordnung "Anzeiger aufgebotener Wertpapiere und ähnlicher Urkunden" (Österreich)

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