Gewölbestein

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Gewölbestein (Deutsch)[Bearbeiten]

Substantiv, m[Bearbeiten]

Singular Plural
Nominativ der Gewölbestein die Gewölbesteine
Genitiv des Gewölbesteins
des Gewölbesteines
der Gewölbesteine
Dativ dem Gewölbestein den Gewölbesteinen
Akkusativ den Gewölbestein die Gewölbesteine

Worttrennung:

Ge·wöl·be·stein, Plural: Ge·wöl·be·stei·ne

Aussprache:

IPA: [ɡəˈvœlbəˌʃtaɪ̯n]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Gewölbestein (Info)

Bedeutungen:

[1] Architektur, Bauwesen: keilförmiger Mauerstein, von dem aus ein Gewölbe ausgeführt wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Gewölbe und Stein

Sinnverwandte Wörter:

[1] Keilstein, Wölber, Wölbstein

Beispiele:

[1] „So genau nun aber auch die Gewölbesteine ausgearbeitet sein mögen, so sind doch immer die Linien, wo sie aneinander gränzen, auf der Gewölbefläche sichtbar, […]. Mithin muß die Theilung eines Gewölbes in Gewölbesteine immer durch die Krümmungslinien der Gewölbefläche geschehen und die Fugen müssen Theile entwickelbarer Flächen sein, […] so daß für jeden Gewölbestein die Flächen der vier Fugen und die des Gewölbes rechtwinklig aufeinander stehen.“[1]
[1] „Der auf einer horizontalen Lagerfuge ruhende Gewölbestein widersteht dem Fortgeschobenwerden mit soviel Kraft, als erforderlich wäre, einen vollkommen polierten Körper ohne Reibung auf einer unter 300 geneigten Ebene das Gleichgewicht zu halten; […]“[2]

Übersetzungen[Bearbeiten]

[1] Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart mit beständiger Vergleichung der übrigen Mundarten, besonders aber der oberdeutschen. Zweyte, vermehrte und verbesserte Ausgabe. Leipzig 1793–1801 „Gewölbestein“ (Adelung, Band 2, Seite 674, Eintrag „Gewölbestein“)

Quellen:

  1. Charles François Antoine Leroy: Die darstellende Geometrie (Géométrie descriptive), Stuttgart 1838 (P. Balz), Seite 279
  2. August Scheffers: Handbuch des bürgerlichen und ländlichen Hochbauwesens mit besonderer Berücksichtigung der Bau-Constructionslehre: zum Gebrauch für Bauhandwerker so wie für Bauunternehmer, Architekten und Bauherren, Leipzig 1865 (Seemann), Seite 278