Geschworenengericht

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[Bearbeiten] Geschworenengericht (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Geschworenengericht die Geschworenengerichte
Genitiv des Geschworenengerichts
des Geschworenengerichtes
der Geschworenengerichte
Dativ dem Geschworenengericht den Geschworenengerichten
Akkusativ das Geschworenengericht die Geschworenengerichte

Worttrennung:

Ge·schwo·re·nen·ge·richt, Plural: Ge·schwo·re·nen·ge·rich·te

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʃvoːʀənənɡəˌʀɪçt], Plural: [ɡəˈʃvoːʀənənɡəˌʀɪçtə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Gericht, dem auch Geschworene angehören
[2] veraltet: Schwurgericht

Oberbegriffe:

[1] Gericht

Beispiele:

[1] „Menschen, die beim Militär dienen, sind durch die Klausel des fünften Verfassungszusatzes zu den Geschworenengerichten weder in Kriegs- noch in Friedenszeiten geschützt.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1, 2] Wikipedia-Artikel „Geschworenengericht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschworenengericht
[*] canoo.net „Geschworenengericht
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGeschworenengericht
[1, 2] The Free Dictionary „Geschworenengericht

Quellen:

  1. WikipediaWiktionary:Literaturliste: 5. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten (Liste der Autoren)
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