Geschwisterkind

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[Bearbeiten] Geschwisterkind (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, n

Kasus Singular Plural
Nominativ das Geschwisterkind die Geschwisterkinder
Genitiv des Geschwisterkinds
des Geschwisterkindes
der Geschwisterkinder
Dativ dem Geschwisterkind den Geschwisterkindern
Akkusativ das Geschwisterkind die Geschwisterkinder

Worttrennung:

Ge·schwis·ter·kind, Plural: Ge·schwis·ter·kin·der

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʃvɪstɐˌkɪnt], Plural: [ɡəˈʃvɪstɐˌkɪndɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Kind, das noch einen Bruder oder eine Schwester hat
[2] veraltet, noch regional: Neffe oder Nichte
[3] veraltet, noch regional: Cousin oder Cousine, Vetter oder Base

Herkunft:

Kompositum aus den Substantiven Geschwister und Kind

Beispiele:

[1] „Das Grund-Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger, Studenten oder Hausfrauen soll von 300 auf 375 Euro aufgestockt werden, wenn im Abstand von drei Jahren ein Geschwisterkind geboren wird.“[1]
[2]
[3]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Geschwisterkind
[*] canoo.net „Geschwisterkind
[1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGeschwisterkind
[1–3] Wissenschaftlicher Rat der Dudenredaktion (Hrsg.): Duden, Deutsches Universalwörterbuch. 6. Auflage. Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2007, ISBN 978-3-411-05506-7 „Geschwisterkind“, S. 682

Quellen:

  1. Wortschatz-Lexikon Uni Leipzig, Quelle: n-tv.de vom 21.09.2006
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