Gerichtsvollzieher

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[Bearbeiten] Gerichtsvollzieher (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher
Genitiv des Gerichtsvollziehers der Gerichtsvollzieher
Dativ dem Gerichtsvollzieher den Gerichtsvollziehern
Akkusativ den Gerichtsvollzieher die Gerichtsvollzieher

Weibliche Wortformen:

Gerichtsvollzieherin

Silbentrennung:

Ge·richts·voll·zie·her, Plural: Ge·richts·voll·zie·her

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʀɪçʦfɔlˌʦiːɐ], Plural: [ɡəˈʀɪçʦfɔlˌʦiːɐ]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] Beamter, dessen Aufgabe es ist, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken

Abkürzungen:

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gericht, Fugenelement -s und Vollzieher

Synonyme:

[1] Sequester (veraltet), Exekutor (in Deutschland veraltet, in Österreich noch gebräuchlich)

Oberbegriffe:

[1] Vollziehungsbeamter, Zivilprozessordnung

Beispiele:

[1] Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen.

[Bearbeiten] Übersetzungen

Dialektausdrücke:

  • Alemannisch:
  • Bairisch:

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Gerichtsvollzieher
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher
[1] canoo.net „Gerichtsvollzieher
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGerichtsvollzieher

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