Gerichtsvollzieher
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[Bearbeiten] Gerichtsvollzieher (Deutsch)
[Bearbeiten] Substantiv, m
| Kasus | Singular | Plural |
|---|---|---|
| Nominativ | der Gerichtsvollzieher | die Gerichtsvollzieher |
| Genitiv | des Gerichtsvollziehers | der Gerichtsvollzieher |
| Dativ | dem Gerichtsvollzieher | den Gerichtsvollziehern |
| Akkusativ | den Gerichtsvollzieher | die Gerichtsvollzieher |
Weibliche Wortformen:
Silbentrennung:
- Ge·richts·voll·zie·her, Plural: Ge·richts·voll·zie·her
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʀɪçʦfɔlˌʦiːɐ], Plural: [ɡəˈʀɪçʦfɔlˌʦiːɐ]
- Hörbeispiele: —, Plural: —
Bedeutungen:
- [1] Beamter, dessen Aufgabe es ist, richterliche Urteile und andere Vollstreckungstitel gegebenenfalls zwangsweise zu vollstrecken
Abkürzungen:
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus Gericht, Fugenelement -s und Vollzieher
Synonyme:
Oberbegriffe:
Beispiele:
- [1] Der Gerichtsvollzieher kann eine Wohnung zwangsweise räumen, Gegenstände austauschen und Dokumente amtlich zustellen.
[Bearbeiten] Übersetzungen
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Dialektausdrücke:
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? Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Gerichtsvollzieher“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsvollzieher“
- [1] canoo.net „Gerichtsvollzieher“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Gerichtsvollzieher“
Ähnliche Wörter: