Gerichtsstand

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[Bearbeiten] Gerichtsstand (Deutsch)

[Bearbeiten] Substantiv, m

Kasus Singular Plural
Nominativ der Gerichtsstand die Gerichtsstände
Genitiv des Gerichtsstandes der Gerichtsstände
Dativ dem Gerichtsstand den Gerichtsständen
Akkusativ den Gerichtsstand die Gerichtsstände

Worttrennung:

Ge·richts·stand, Plural: Ge·richts·stän·de

Aussprache:

IPA: [ɡəˈʀɪçʦˌʃtant], Plural: [ɡəˈʀɪçʦˌʃtɛndə]
Hörbeispiele: —, Plural:

Bedeutungen:

[1] örtliche Zuständigkeit eines Gerichts

Herkunft:

Gericht; Stand

Oberbegriffe:

Zuständigkeit

Beispiele:

[1] Die Zivilprozessordnung enthält eine gesetzliche Regelung des Gerichtsstandes.
[1] Wenn Kaufleute den Gerichtsstand für ihre Rechtsstreitigkeiten im voraus vertraglich vereinbaren, spricht man von einer Prorogation.
[1] „Hinter dem ‚fliegenden Gerichtsstand‘ steckt die Vorschrift des § 32 ZPO. Danach ist bei unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen wurde. Im Internet nimmt man an, dass dies überall der Fall ist, wo Zugriff auf das Netz besteht – also überall. Deshalb hat der Kläger nach § 35 ZPO die freie Wahl zwischen allen sachlich zuständigen Gerichten.“[1]

[Bearbeiten] Übersetzungen

? Referenzen und weiterführende Informationen:

[1] Wikipedia-Artikel „Gerichtsstand
[1] Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm „Gerichtsstand
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtsstand
[1] canoo.net „Gerichtsstand
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonGerichtsstand
[1] The Free Dictionary „Gerichtsstand

Quellen:

  1. Adrian Schneider: AG Frankfurt stellt sich gegen „fliegenden Gerichtsstand”. In: Telemedicus. 9. Oktober 2009. Abgerufen am 18. Mai 2012.

Ähnliche Wörter:

Gerichtssitz
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